Прочитайте и переведите текст на русский язык. Das Bürgerliche Streitverfahren und der Strafprozeß Der Zivilprozeß ist das gerichtliche Verfahren zur Verwirklichung bürgerlich-rechtlicher Ansprüche, also das bürgerlich-rechtliche (im Gegensatz zu dem öffentlichrechtlichen) Streit-verfahren. Im Zivilprozeß streiten zwei oder mehrere Parteien, der Kläger und der Beklagte. Auf jeder Stufe des Verfahrens werden die beiderseitigen Rechte und Pflichten durch eine Fülle von Verfahrensvorschriften genau festgelegt. Im sogenannten Erkenntnisverfahren entscheidet das Gericht über das Bestehen eines An-spruchs oder ein sonstiges Rechtsbegehren. Das Verfahren wird durch Klage oder durch einen Antrag eingeleitet und von Parteien (Kläger und Beklagter) betrieben. Ein anderer Ausgang des Zivilprozesses ist möglich, wenn ein Prozeßvergleich geschlos-sen oder die Klage zurückgenommen wird. Nach Rechtskraft der gerichtlichen Entscheidung kann sich das Vollstreckungsverfahren anschließen, in dem der festgestellte Anspruch vom Gläubiger durchgesetzt wird. Im Gegensatz zum Zivilprozeß geht es im Strafprozeß um die Durchsetzung von öffen-tlich-rechtlichen Ansprüchen nämlich des staatlichen Strafanspruchs. Im Strafprozeß stehen sich nicht gleichberechtigte Prozeßparteien gegenüber, sondern der mutmaßliche Straftäter einerseits und das Gericht sowie die Staatsanwaltschaft andererseits. In dem nun folgenden Ermittlungsverfahren hat die Staatsanwaltschaft den Sachverhalt zu erforschen, d. h. Spuren zu sichern, Zeugen zu befragen, den Beschuldigten zu vernehmen und auf diese Weise Belastungs- oder Entlastungsmaterial zusammenzutragen. In dem nun einsetzenden zweiten Abschnitt des Verfahrens prüft das Gericht, ob die Verdachtsmomente ausreichen, um das Hauptverfahren zu eröffnen. Es teilt dem Angeschuldigten die Anklageschrift mit und gibt ihm Gelegenheit, dazu Stellung zu nehmen. Nur wenn das Gericht zu der Einsicht kommt, daß mit einer Verurteilung zu rechnen ist, beschließt es die Eröffnung des Hauptverfahrens. Der “Angeschuldigte” wird zum “Angeklagten”. In der Hauptverhandlung untersucht das Gericht, ob der Angeklagte einer Straftat schul-dig ist. Der Angeklagte kann sich dabei durch einen Rechtsanwalt vertreten lassen. Nach der Beweisaufnahme halten Staatsanwalt und Verteidiger ihre Schlußvorträge. Das letzte Wort hat der Angeklagte.
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