Das Strafgesetzbuch Es gibt heute eine große Zahl strafrechtlicher Vorschriften. Kernstück des Strafrechts der Bundesrepublik Deutschland ist das Strafgesetzbuch (StGB) vom 15.5.1871. Daneben sind die Strafbestimmungen auch in strafrechtlichen Nebengesetzen, z. B. für Bereiche des Steuer-rechts und des Jugendschutzes, enthalten. Das StGB ist in zwei Hauptteile gegliedert: den Allgemeinen und den Besonderen Teil. In seinem Allgemeinen Teil enthält das StGB grundsätzliche Vorschriften über die Merkmale strafbarer Handlungen (Delikte) und über die Rechtsfolgen einer Straftat. Der Besondere Teil beschreibt die mit Strafe bedrohten Tatbestände und die jeweilige Strafandrohung (Sanktion) im einzelnen. Die Sanktionen, die das Strafrecht androht, unterscheiden sich nach der Schwere der Tat und den Arten möglicher Straftaten. Demnach unterscheidet das StGB zwischen Verbrechen und Vergehen. Ein Verbrechen ist eine Straftat gegen ein besonders wichtiges Rechtsgut. Um ein Vergehen handelt es sich, wenn das verletzte Rechtsgut nicht ganz so wichtig ist oder wenn es sich um eine weniger schwere Tat gegen ein besonders wichtiges Rechtsgut handelt. Von den Straftaten sind die sogenannten Ordnungswidrigkeiten zu unterscheiden. Das sind rechtswidrige Handlungen, die gegen die Verwaltungsvorschriften verstößen und deshalb nicht zum Strafrecht, sondern zum Verwaltungsrecht gehören. Die Ordnungswidrigkeiten (z. B. Verstöße gegen die Straßenverkehrsordnung, die keine Straftaten sind) werden nur mit Geldbuße geahndet. Strafe setzt eine Schuld voraus. Ein schuldunfähiger Täter (zum Beispiel ein Geiste-skranker) kann deshalb nicht bestraft werden. Gegen ihn können aber besondere Maßregeln der Besserung und Sicherung (zum Beispiel die Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus) verhängt werden, wenn er für andere Bürger gefährlich ist.